Ski-Saison ist beendet.
Vielen Dank für Ihre Treue und wir freuen uns auf Sie in der Saison 2024/25. Ihr Skipot

Betriebsordnung des Skiareals Potůčky SKIPOT

I. Allgemeine Bedingungen

  1. Diese Betriebsordnung gilt für den Betrieb der Lifte und die Nutzung der Skipisten im festgelegten Bereich (Areal).
  2. Teilnehmer und Besucher des Skiliftbetriebs und der Skipisten sind verpflichtet, sich an diese Betriebsordnung, die geltenden Rechtsvorschriften und die Anweisungen des Betreibers des Skilifts und der Skipisten (Anlagenbetreiber) zu halten.
  3. Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden an Eigentum oder Gesundheit der Besucher des Areals, wenn diese durch ein Verhalten verursacht werden, das nicht dieser Betriebsordnung, den geltenden Rechtsvorschriften und den Anweisungen des Anlagenbetreibers und seiner bevollmächtigten Personen entspricht.
  4. Die Einhaltung dieser Betriebsordnung im Areal kann von Personen, die vom Betreiber bevollmächtigt sind, überprüft werden. Eine bevollmächtigte Person ist jeder Mitarbeiter des Skiareals Potůčky.

II. Betrieb der Lifte

  1. Der Betrieb der Lifte ist abhängig von den Schnee- und Wetterbedingungen.
  2. Der reguläre Liftbetrieb für die Öffentlichkeit findet in den Wintermonaten täglich von 09:00 bis 16:00 Uhr statt, gefolgt von Abendskifahren von 17:00 bis 20:00 Uhr. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Betriebszeiten zu ändern.
  3. Mit dem Kauf eines Tickets verpflichtet sich der Besucher, die in dieser Betriebsordnung festgelegten Vertragsbedingungen im gesamten Areal zu respektieren.
  4. Insbesondere ist der Fahrgast verpflichtet, im Besitz:
    1. Einer gültigen Fahrkarte zu sein und diese auf Verlangen der berechtigten Person des Betreibers vorzulegen.
    2. Beim ersten Durchgang durch das Drehkreuz wird das Ticket aktiviert und ist an die Person des Inhabers gebunden, wodurch es nicht übertragbar wird. Ein Verstoß gegen diese Bedingung, bei dem das Ticket von einer unberechtigten Person verwendet wird, kann zur Ausschließung des Tickets vom Betrieb führen, indem es im elektronischen Abfertigungssystem gesperrt wird.
    3. Den Anweisungen der berechtigten Person des Betreibers ist zu folgen.
  5. Ein Ticket ist eine Fahrkarte für eine einzelne Fahrt oder eine Zeitkarte, die den Besucher zur mehreren einzelnen Fahrten während ihrer Gültigkeit im festgelegten Bereich berechtigt.
  6. Bei Kauf eines Saison-Skipasses gibt der Kunde seinen Namen und Empfänger an. Mit dem Kauf eines Saison-Skipasses stimmt der Kunde der Verarbeitung personenbezogener Daten im angegebenen Umfang zu.
  7. Das Skiareal Potůčky verarbeitet als Verantwortlicher für personenbezogene Daten die personenbezogenen Daten der Kunden zum Zweck des Schutzes der Gesellschaft vor unbefugter missbräuchlicher Nutzung von Tickets durch eine andere Person als den Inhaber des Skipasses gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg.
  8. Eine Erstattung des Fahrpreises oder eines Teils davon wird dem Besucher nur gewährt, wenn:
    1. Die Stromversorgung im gesamten Areal länger als zwei Stunden unterbrochen wird.
    2. In anderen Fällen wird der Fahrpreis nicht erstattet.
  9. Die berechtigte Person des Betreibers hat das Recht, dem Besucher des Areals das Ticket ohne Erstattung des Nennwertes zu entziehen, wenn das Ticket vom Besucher absichtlich beschädigt, modifiziert oder in anderer Weise mit seinen Daten manipuliert wird, und weiterhin bei grober Verletzung der Betriebsordnung durch die Nutzung des Lifts oder der Skipisten. Tickets sind nicht auf eine andere Person übertragbar! Bei der Kontrolle ist der Kunde verpflichtet, den Kassenbeleg für das kontrollierte Ticket vorzulegen. Wird der Beleg nicht vorgelegt, ist der Betreiber berechtigt, das Ticket vom Betrieb auszuschließen.
  10. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren, die nicht selbständig mit dem Lift fahren können, ist nur in Begleitung einer erwachsenen Person auf einer zweisitzigen Liftanlage gestattet. Die beförderten Personen müssen den Anweisungen des Liftbedienungspersonals folgen.
  11. Im Falle eines Sturzes während der Fahrt ist es notwendig, sofort die Piste des Skilifts zu verlassen.
  12. Die Nutzung des Lifts kann von einer berechtigten Person des Betreibers Personen verwehrt werden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder die Sicherheit anderer Besucher des Areals gefährden oder unberechtigt einschränken.
  13. Die Kaution für den Skipass ist an der Kasse des Skiareals Potůčky zurückerstattbar.

III. Betrieb der Skipisten

  1. Die Skipisten sind während des Betriebs der Skilifte in Betrieb.
  2. Die Wartung der Skipisten erfolgt hauptsächlich nach Ende des Liftbetriebs. Aus diesem Grund sind die Skipisten 15 Minuten nach Betriebsende geschlossen, und daher besteht ein strenges Betretungsverbot, bei dem die Gefahr von Verletzungen besteht. Eine außerordentliche Wartung der Skipisten kann aufgrund von Schnee- und Wetterbedingungen auch während des Betriebs erfolgen. In solchen Fällen sind Schneefahrzeuge mit einem Warnlicht gekennzeichnet.
  3. Auch während des Betriebs kann die Piste mit technischem Schnee beschneit werden. Die Schneeanlage ist in ausreichender Entfernung gekennzeichnet, eventuell durch ein Geländer oder ein Netz abgesperrt. Bei Betrieb dieser Technik muss der Besucher der Skipiste seine Fahrgeschwindigkeit diesem Betrieb anpassen und dabei die Sicherheit anderer Besucher nicht gefährden.
  4. Besucher (Skifahrer, Snowboarder) bewegen sich auf der präparierten Skipiste auf eigene Gefahr, und der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Wetter- und Klimaeinflüsse verursacht werden! Teilnehmer am Betrieb achten auf ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Besucher. Sicheres Verhalten auf den Skipisten wird durch die „10 FIS-Regeln“ und die Empfehlungen ČSN O1 8027 beschrieben.
  5. Die Nichteinhaltung der folgenden Verhaltensregeln auf der Skipiste und an den Liften kann ein Grund für den Ausschluss eines Besuchers aus dem Betrieb sein:
    1. Jeder Besucher ist verpflichtet, seine Fahrgeschwindigkeit seinen Fähigkeiten, der Schwierigkeit und dem Zustand der Piste, den Wetterbedingungen und der Sicht anzupassen.
    2. Das Überholen auf der Skipiste ist von beiden Seiten erlaubt.
    3. Es ist verboten, auf unübersichtlichen und stark frequentierten Abschnitten der Skipiste anzuhalten.
    4. Ohne Zustimmung des Betreibers ist es verboten, auf der Skipiste irgendwelche Hindernisse oder Schneefiguren zu errichten.
    5. Das Fahren abseits der präparierten Pisten im Wald ist verboten.
    6. Jeder Teilnehmer am Betrieb auf der Skipiste ist verpflichtet, einem Verletzten Hilfe zu leisten und den Unfall den Mitarbeitern des Betreibers oder dem Bergdienst zu melden, Tel.: + 420 1210 oder 112.
    7. Jeder Besucher ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Regeln und die Anweisungen der berechtigten Personen des Betreibers oder der Mitarbeiter des Bergdienstes zu beachten. Bei Verstößen gegen diese Regeln und Anweisungen kann der Besucher von der Beförderung auf dem Lift und der Nutzung der Skipiste ausgeschlossen werden und ist voll verantwortlich für jeglichen dadurch verursachten Schaden an dem Betreiber des Areals oder Dritten.
    8. Auf den Skipisten ist das Rodeln oder Bobfahren strengstens verboten.
  6. Der Betreiber behält sich das Recht vor, nach vorheriger Absprache Training und Wettbewerbe für Skifahrer und Snowboarder in einem bestimmten Teil der Skipiste zu ermöglichen. Der betreffende Teil der Skipiste wird vom Betreiber deutlich gekennzeichnet.
  7. Bei der Skiausbildung ist der zuständige Mitarbeiter der pädagogischen Aufsicht für die Organisation der Ausbildung, die Sicherheit seiner Schützlinge und das Nichtgefährden anderer Besucher verantwortlich.

Diese Betriebsordnung des Areals ist ab dem 15. November 2022 gültig.

Wir danken Ihnen für die Einhaltung der Betriebsordnung.

Ski areál Potůčky
Potůčky 181



Was bietet Ihnen Skipot



Spezifikation der Piste

Länge der Piste
550 m
Höhenunterschied
100 m
Liftkapazität
1200 pers./Stunde
Durchschnittliche Steigung
23 %

Kinderlift
Länge der Piste
120 m
Höhenunterschied
15 m
Länge des Liftes
120 m
Liftkapazität
600 pers./Stunde